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Notwendige Unterlagen für Familienzusammenführung

  1. Der Antragsformular muss in Großbuchstaben, auf Deutsch und vollständig ausgefüllt sein und persönlich vom Antragsteller unterschrieben werden. Wenn der Ehepartner ein österreichischer (EU) Staatsbürger ist, muss FORM 10 ausgefüllt werden. Wenn der Ehepartner Bürger eines anderen Landes (Türkei) ist, muss FORM 12 ausgefüllt werden.
  2. Ein gültiger Pass, der persönlich vom Antragsteller unterschrieben wurde (gültig für mindestens weitere 2 Jahre). Der Name im Pass muss mit dem Namen auf der Quittung übereinstimmen.
  3. Eine Fotokopie der biografischen Seite mit Foto (falls elektronischer Pass, muss er burgunderrot sein) und aller Visa auf einem A4-Papier.
  4. Zwei aktuelle biometrische Fotos (weißer Hintergrund, Abmessungen 3,5 cm x 4,5 cm).
  5. Strafregisterbescheinigung auf Deutsch, die über das E-Government-System erhalten wurde. Hinweis: Strafregisterbescheinigungen sind für Antragsteller ab 13 Jahren erforderlich.
  6. Das Original und eine Fotokopie der gestempelten und unterschriebenen internationalen Geburtsurkunde vom Standesamt (Form A).
  7. Eine Fotokopie des Mietvertrags oder Grundbuchauszugs der in Österreich ansässigen Person.
  8. Das Original und eine Fotokopie der Krankenversicherungsbescheinigung (Versicherungsdatenauszug) und der letzten drei Monate Gehaltsabrechnungen der in Österreich ansässigen Person (türkische Staatsbürger – €1.625,71 für Ehepartner plus €159,00 pro Kind, freie Station €309,93) (Studentenvisum unter 24 Jahren – €569,11 x 12, über 24 Jahre – €1.030,49 x 12).
  9. Jeweils eine Fotokopie der Staatsbürgerschaftsurkunde und des Reisepasses der in Österreich ansässigen Person oder jeweils eine Fotokopie des Reisepasses und der Aufenthaltskarte der Person, die kein Bürger der Europäischen Union ist.
  10. Eine Fotokopie der Krankenversicherungskarte der in Österreich ansässigen Person.
  11. Das Original und eine Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis der in Österreich ansässigen Person.
  12. Das Original und eine Fotokopie der vollständigen Familienstandsbescheinigung mit Unterschrift und Stempel des Standesamts und der deutschen Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer.
  13. Das Original und eine Fotokopie der Heiratsurkunde.
  14. Das Original und eine Fotokopie der internationalen Heiratsurkunde mit Unterschrift und Stempel des Standesamts (Form B).
  15. Das Original und eine Fotokopie des Scheidungsurteils mit deutscher Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer (falls die Scheidung in der Türkei stattgefunden hat).
  16. Das Original und eine Fotokopie der internationalen Sterbeurkunde (Form C), wenn die vorherige Ehe durch Tod beendet wurde.
  17. Das Original und eine Fotokopie des vollständigen Familienregisterauszugs mit Unterschrift und Stempel vom Standesamt sowie die deutsche Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer.
  18. Die Original- und eine Fotokopie der Heiratsurkunde.
  19. Das Original und eine Fotokopie der Internationalen Heiratsurkunde mit Unterschrift und Stempel vom Standesamt (Form B).
  20. Das Original und eine Fotokopie des Scheidungsurteils mit einer deutschen Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer (falls die Scheidung auf Türkisch erfolgt ist).
  21. Das Original und eine Fotokopie der Internationalen Sterbeurkunde (Form C), falls die vorherige Ehe mit dem Tod endete.
  22. Das Original und eine Fotokopie des Dokuments, das nachweist, dass die in Österreich lebende Person aufgrund ihrer Gesundheit besondere Pflege benötigt, sowie der Brief, in dem die Notwendigkeit besonderer Pflege angegeben ist. (Mutter-Vater-Geschwister usw.)
  23. Das Original und eine Fotokopie des Dokuments, das Art, Betrag und Laufzeit der finanziellen Unterstützung durch die in Österreich lebende Person angibt. (Mutter-Vater-Geschwister usw.)
  24. Das Original und eine Fotokopie des Adoptionszertifikats (Nachweis der Adoption) sowie die deutsche Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer.
  25. Der Gerichtsbeschluss, der das Sorgerecht im Falle einer Scheidung zeigt (Mutter-Vater-Geschwister-Großmutter-Großvater-Enkel usw.) und die deutsche Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer.
  26. Wenn die Person in einer Familienzusammenführung (mit österreichischem Staatsbürger) ein Verwandter ist (Mutter-Vater-Geschwister-Großmutter-Großvater-Enkel usw.), muss FORMULAR 11 ausgefüllt werden.

Kontakt

Argentinierstrasse 63 Wien

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08:00-18:00
Samstag-Sonntag
Geschlossen

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